Lehre im SS 2012
VORLESUNG
Einführung in das Recht der juristsischen Personen - Zivilrechtliche Grundlagen und Besteuerung
Die Vorlesung vermittelt die Grundlagen zum Verständnis des Wesens und der Unterschiede juristischer Personen privaten Rechts von ihrer Gründung über die laufende Verwaltung bis zu ihrer Beendigung.
Behandelt werden die Merkmale der juristischen Person, Voraussetzungen ihrer Entstehung, ihre Organisationsstruktur sowie die Vor- und Nachteile der verschiedenen Arten juristischer Personen in der Praxis.
Ergänzt werden die zivilrechtlichen Ausführungen durch eine Einführung in das dazugehörige Steuerrecht. Die Kenntnis steuerrechtlicher Vorgaben ist schon in der Phase der Auswahlentscheidung zur Gründung einer juristischen Person von Bedeutung, vor allem aber für die laufende Verwaltung. Der Schwerpunkt der Betrachtung liegt auf den Besonderheiten der Stiftung, des Vereins und der GmbH. Vergleiche werden zu AG und Genossenschaft gezogen sowie zur nicht-rechtsfähigen Stifung und dem nicht-rechtsfähigen Verein.
Diese Vorlesung bildet die Einführungsveranstaltung für das im SS 2012 vom Abbe-Institut angebotene Seminar und die Vorlesung „Stiftungs- und Vereinsrecht in der Rechtsgestaltungspraxis" im WS 2012/13.
Veranstaltungszeit und -ort: Dienstags, 16.00 bis 18.00 Uhr in SR 318
Lehrende: Dr. Almuth Werner
SEMINAR
Die innere Verfassung in Stiftungen, Vereinen und Gesellschaften
Was hält gemeinnützige Organisationen zusammen, was spaltet sie und wie geht das Recht - Rechtsprechung und Kautelarpraxis - mit diesem Thema um?
Diese Frage umreißt den Themenkoplex des Seminars. Schwerpunkte bilden die Treuepflichten in Stiftung (selbständig, unselbständig), Verein, GmbH und Genossenschaft und die daraus abzuleitenden Pflichten der Mitglieder und Organmitglieder.
Weitere Themen werden sein: Sonderrechte von Mitgliedern, die § 35 BGB unter besonderen Schutz stellt, des Weiteren die Frage nach Entscheidungsspielräumen der Organmitglieder im Hinblick auf deren Bindung an Verfassung (Satzung/ Gesellschaftsvertrag) und Beschlüsse. Ferner wird den Fragen der Inkompatibilität von Funktionen und Ämtern nachgegangen - dies sowohl innerhalb einer Organisation (z.B. Trennung von Geschäftsführung und Aufsicht), als auch zwischen internen und externen Funktionen bzw. Ämtern (z.B. das Verhältnis von Stifter/ Organ, Aufsicht/ Organ, Organsiation/ Förderer).
Eigene Themen von Studierenden im Bereich Stiftung und Verein sind ausdrücklich willkommen.
Das Seminar findet als Blockveranstaltung am 29. 06. 2012 statt.
Vorbesprechung: 17.04.2012 in SR 013b August-Bebel-Str. 4
Lehrende: Prof. Dr. Olaf Werner, Dr. Almuth Werner
