Signet des Abbe-Institut für Stiftungswesen

Thüringer Stiftungstag

Um das Stiftungswesen zu fördern, Stiftungsgründungen zu erleichtern und Stiftungen bei ihrer Tätigkeit zu unterstützen, steht Ihnen das Abbe-Institut bei allen Fragen aus dem Non-Profit-Bereich beratend zur Seite. Wir verfügen über langjährige Erfahrungen auf diesem Gebiet und können sie sowohl in juristischer als auch in betriebswirtschaftlicher und steuerlicher Hinsicht umfassend beraten.

Gründungsberatung
(Stiftung, Verein, Gesellschaft)

  • Eingangsberatung
    • Beratung über die verschiedenen Rechtsformen und Stiftungsarten
    • Unternehmensnachfolgemodelle
    • Vermögensnachfolge (Erbschaftsberatung)
  • Formelle Beratung
    • Formulierung und Konkretisierung des jeweiligen Zwecks
    • Beratung zur Organbesetzung
    • Erstellung von Satzungen, Verträgen und Geschäftsordnungen
    • Ausarbeitung des Stiftungsgeschäfts
    • Vorbereitung der Gründungsversammlung (Verein)
  • Umsetzung

Stiftungs- und Vereinsverwaltung

  • rechtliche Beratung und Unterstützung bei der Verwaltung sowie Satzungskontrolle
  • Beratung bei Satzungsänderungen
  • Zu- und Zusammenlegung von Stiftungen bzw. Verschmelzung von Vereinen und Gesellschaften
  • Haftungsrisiken von Organmitgliedern
  • Zuwendungsverträge (Spenden- und Zustiftungen)
  • Steuerliche Beratung der laufenden Verwaltung (KSt, USt, AO)

Erstellung von Gutachten

zu allen Fragen auf dem Gebiet des Non-Profit-Rechts

 

 

Hinweis

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass unsere Beratungsleistungen nicht kostenfrei angeboten werden. Bitte kontaktieren Sie unser Sekretariat, um einen Besprechungs- oder Beratungstermin zu vereinbaren. Gerne unterbreiten wir Ihnen danach ein Kostenangebot.

Das Abbe-Institut vergibt keine eigenen Mittel. Daher nehmen Sie bitte von Anfragen nach Finanzierungsmöglichkeiten für Ihre Projekte Abstand. Sprechen Sie stattdessen professionelle Fundraiser in Ihrer Nähe an oder nutzen Sie für die Suche nach einem möglichen Finanzpartner bitte unsere Datenbank, die Datenbanken der Stiftungsaufsichtsbehörden der Länder oder des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen. (zur Linkliste) Beachten Sie neben dem Stiftungszweck auch die Förderregion und die Art der Förderung (v. a. die Antragsmöglichkeit).