Das Abbe-Institut für Stiftungswesen bietet vom 09. bis 13. September 2024 einen einwöchigen Intensivkurs mit Abschluss „Zertifizierte/r Stiftungsberater/in (FSU Jena)“ in Zusammenarbeit mit der Friedrich-Schiller-Universität Jena an. In verschiedenen Modulen werden Ihnen wesentliche Kenntnisse vermittelt, die Sie bei Ihrer täglichen Stiftungsarbeit benötigen.
Der Lehrgang umfasst folgende Themenfelder:
- Stiftungszivilrecht
- Steuerrecht
- Rechnungslegung
- Vermögensverwaltung
- Kooperationen
Der Lehrgangs schließt mit einer Klausur ab, deren Bestehen Sie zum Führen des Titels “Zertifizierten Stiftungsberater/in (FSU Jena)” berechtigt. Als Klausurtermine bieten wir Ihnen sowohl den Freitag im Anschluss an den Lehrgang, als auch einen individuell mit allen Teilnehmenden abgestimmten Termin an.
Anmeldeschluss ist der 30.08.2024. Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl begrenzt ist. Einen Übersichtsplan zu den einzelnen Modulen und den Referenten des Lehrgangs finden Sie hier.
Bei Fragen wenden Sie sich gern an die zuständige Mitarbeiterin Frau Brehm.
Die Gebühr für Frühbucher (bis 01. Juli 2024) beträgt 2.050 Euro zzgl. USt. Die ermäßigte Gebühr für frühbuchende Stifter und Organmitglieder (mit geeignetem Nachweis zu belegen) beträgt 1.900 Euro zzgl. USt. Die reguläre Gebühr bei Anmeldung nach dem 01. Juli 2024 beträgt 2.350 Euro zzgl. USt, für Stifter und Organmitglieder 2.200 Euro zzgl. USt. Von der Gebühr umfasst sind ebenfalls alle Lehrgangsunterlagen, sowie die Verpflegung während der Module und ein gemeinsames Abendessen. Wir akzeptieren Prämiengutscheine des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Der Lehrgang ist in folgenden Bundesländern als Bildungsveranstaltung anerkannt: Thüringen gemäß §§ 8, 9, 10 iVm § 1 Abs. 4 ThürBfG; für Hessen beachten Sie bitte § 11 Abs. 4 HBUG; Niedersachsen gemäß § 10 Abs. 1 NBildUG.
Ein kostenfreier Rücktritt ist bis zum 05. August 2024 ohne Angabe von Gründen in Textform möglich. Bei einem späteren Rücktritt erheben wir eine Gebühr in Höhe von 50% der ursprünglichen Lehrgangsgebühren. Teilnehmende die verschuldet nicht am Lehrgang teilnehmen können, haben die Rücktrittsgebühren ebenfalls zu zahlen. Bei unentschuldigten Nichterscheinen wird die volle Gebühr fällig.
Kann der Lehrgang aufgrund höherer Gewalt, Arbeitskämpfen, Unruhen oder einer epidemischen Lage nicht stattfinden, behalten wir uns vor, den Lehrgang auch kurzfristig abzusagen.
Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!
Aktualisierung: Für den aktuellen Lehrgang sind bereits alle Plätze vergeben. Wir können Sie bei Interesse gern auf unsere Warteliste setzen und Sie informieren, sollte kurzfristig ein Platz frei werden. Wenden Sie sich hierfür bitte an die zuständige Mitarbeiterin Frau Brehm.