Aktuelle Rechtsprechung im Überblick
Februar 2024 (Teil 3)
Zusammengestellt von Benjamin Beyer
Zusammengestellt von Benjamin Beyer
VG Freiburg, Urt. v. 1.12.2023 – 2 K 2273/22
Amtliche Leitsätze:
OVG Lüneburg, Beschl. v. 6.12.2023 – 1 KN 146/22
Amtliche Leitsätze:
FG Münster, Urt. v. 11.12.2023 – 15 K 448/20 U
Redaktionelle Leitsätze:
OVG Magdeburg, Beschl. v. 12.12.2023 – 3 P 85/23 (VG Halle, Beschl. v. 19.9.2023 – 1 E 305/23 HAL)
Amtliche Leitsätze:
AG Halle, Urt. v. 14.12.2023 – 98 C 2116/21
Redaktioneller Orientierungssatz:
Das Hausrecht, ein Kind von Schulunterricht auszuschließen, weil es keine Maske trägt oder nach Attest nicht tragen kann, endet an den Grenzen der Verordnung, die die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung regelt.
BAG, Vorlagebeschl. v. 14.12.2023 – 6 AZR 157/22 (B) (BAG, Beschl. v. 11.5.2023 – 6 AZR 157/22 (A); LAG Hamburg, Urt. v. 3.2.2022 – 3 Sa 16/21; ArbG Hamburg, Urt. v. 20.4.2021 – 5 Ca 656/20)
Amtlicher Leitsatz:
Der Sechste Senat beabsichtigt, seine Rechtsprechung, dass eine Kündigung als Rechtsgeschäft gegen ein gesetzliches Verbot iSd. § 134 BGB verstößt und die Kündigung deshalb unwirksam ist, wenn bei ihrer Erklärung keine wirksame Anzeige nach § 17 Abs. 1, Abs. 3 KSchG vorliegt, aufzugeben. Die hierin liegende entscheidungserhebliche Abweichung zur Rechtsprechung des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts seit dessen Urteil vom 22. November 2012 (2 AZR 371/11 – BAGE 144, 47) erfordert die Anfrage nach § 45 Abs. 3 Satz 1 ArbGG, ob dieser an seiner Rechtsauffassung festhält. (Rn. 56)
EuGH, Urt. v. 21.12.2023 − C-333/21 – European Superleague
EuGH, Urt. v. 21.12.2023 − C-124/21 P – International Skating Union
EuGH, Urt. v. 21.12.2023 – C-680/21 – Royal Antwerp Football Club
Redaktioneller Hinweis:
OLG Celle, Beschl v. 3.1.2024 – 13 Verg 6/23
Amtliche Leitsätze:
OLG Frankfurt a. M., Beschl. v. 5.1.2024 – 26 Sch 4/23
Redaktioneller Leitsatz:
Infolge des Normbefehls aus Art. 22 S. 2 des Vertrages der Evangelischen Landeskirchen in Hessen mit dem Lande Hessen und dem darauf bezogenen Zustimmungsgesetz des Hessischen Landtages bleibt § 7 Abs. 1 Nr. 1 des Hessischen Justizkostengesetz vom 15. Mai 1958 (mit Ablauf des 31. Dezember 1997 außer Kraft getreten) weiterhin anwendbar. Danach ist der gesamten Kirchenapparat von den Gerichtkosten befreit, jedenfalls wenn und soweit dieser öffentlich-rechtlich ausgestaltet ist und auftritt.
VG Berlin, Beschl. v. 8.1.2024 – VG 1 L 375/23
Redaktionelle Leitsätze:
OLG Karlsruhe, Beschl. v. 22.1.2024 – 19 W 80/23 (Wx) (AG Mannheim, Beschl. v. 13.9.2023 – 00 AR 2924/22)
Amtlicher Leitsatz:
Die Anmeldung eines Vereins kann zurückgewiesen werden, wenn die Satzung auf die Verfolgung gemeinnütziger Zwecke im Sinne der Abgabenordnung verweist, ein dies anerkennender Bescheid des Finanzamts aber nicht vorliegt.
BGH, Urt. v. 23.1.2024 – I ZR 147/22 (OLG Düsseldorf, Urt. v. 25.8.2022 – 15 U 42/22; LG Mönchengladbach v. 3.12.2021 – 8 O 8/20)
Amtlicher Leitsatz:
Die Vorschrift des § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG ist nicht dahingehend teleologisch zu reduzieren, dass stets allein die in ihrem individuellen Schutzinteresse betroffenen Mitbewerber (§ 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG) zur Geltendmachung von Ansprüchen wegen einer (möglichen) Anschwärzung gemäß § 4 Nr. 2 UWG befugt sind. Eine kollektive Anspruchsdurchsetzung durch Wirtschaftsverbände im Sinn des § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG ist vielmehr dann zulässig, wenn sich die Anschwärzung nicht lediglich gegen einen individualisierten Mitbewerber, sondern gegen eine Mehrheit von Mitbewerbern richtet, und zumindest einer der betroffenen Mitbewerber Mitglied des klagenden Verbands ist.
BAG, Urt. v. 25.1.2024 – 8 AZR 318/22 (ArbG Koblenz, 25.11.2021 – 10 Ca 3388/20; LAG Rheinland-Pfalz, 21.7.2022 – 5 Sa 10/22)
Redaktioneller Leitsatz (nach Pressemitteilung):
§ 165 Satz 3 SGB IX sieht die grundsätzliche Einladungspflicht nur für öffentliche Arbeitgeber vor. Eine kirchliche Körperschaft des öffentlichen Rechts ist nach Sinn und Zweck der Regelung kein öffentlicher Arbeitgeber und demnach nicht verpflichtet einen schwerbehinderten Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen.
LVerfG MV, Urt. v. 25.1.2024 – LVerfG 6/22
Amtliche Leitsätze:
VG Düsseldorf, Urt. v. 29.1.2024 – 29 K 910/22 (Berufung zugelassen)
Redaktioneller Leitsatz (nach Pressemitteilung):
Der Caritasverband hat keinen Rechtsanspruch auf Gewährung einer Verdienstausfallentschädigung für die bei ihm tätige Ordensschwester, weil ein Verdienstausfall infolge der Quarantäneanordnung nicht vorliegt. Die Ordensschwester wird im Rahmen eines sog. Gestellungsvertrages zwischen der Ordensgemeinschaft und dem Caritasverband bei diesem tätig. Ein solcher Vertrag zeichnet sich durch mangelnde Erwerbswirtschaft der Ordensgemeinschaft und durch die fehlende Arbeitnehmereigenschaft der Bediensteten aus. Die Mitgliedschaft der Ordensschwester in der Ordensgemeinschaft stellt vielmehr eine Sonderbeziehung dar, auf die staatliches Recht – und damit auch das Arbeitsrecht – nicht anzuwenden ist, weil der Dienst ausschließlich vom religiösen Bekenntnis geprägt wird.
EuGH, Urt. v. 30.1.2024 – C-442/22
Redaktioneller Leitsatz:
Art. 203 der RL 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem ist dahin auszulegen, dass in dem Fall, dass ein Arbeitnehmer eines Mehrwertsteuerpflichtigen ohne dessen Wissen und Zustimmung eine falsche Mehrwertsteuerrechnung unter Verwendung der Identität seines Arbeitgebers als Steuerpflichtigen ausstellt, dieser Arbeitnehmer als diejenige Person anzusehen ist, die die Mehrwertsteuer iSv. Art. 203 ausweist, es sei denn, der Steuerpflichtige hat nicht die zumutbare Sorgfalt an den Tag gelegt, um das Handeln des Arbeitnehmers zu überwachen.
BAG, Beschl. v. 1.2.2024 – 2 AZR 196/22 (A) (Hessisches Landesarbeitsgericht, Urt. v. 1.3.2022 – 8 Sa 1092/20)
Pressemitteilung Nr. 3/24 (Auszug):
Das Bundesarbeitsgericht hat den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) um die Auslegung des Unionsrechts zu der Frage ersucht, ob ein der katholischen Kirche zugeordneter Arbeitgeber, der von den bei ihm tätigen Arbeitnehmern im Übrigen nicht verlangt, dass sie der katholischen Kirche angehören, das Arbeitsverhältnis allein aufgrund der Beendigung der Mitgliedschaft zur katholischen Kirche kündigen darf, wenn der Arbeitnehmer während des Arbeitsverhältnisses aus der katholischen Kirche austritt. Ein im Jahr 2022 eingeleitetes Vorabentscheidungsverfahren mit einem ähnlichen Gegenstand ist durch ein Anerkenntnis der Arbeitgeberin gegenstandslos geworden (vgl. Pressemitteilung Nr. 48/23).
BGH, Beschl. v. 8.2.2024 – I ZR 34/23; I ZR 35/23 (I ZR 34/23 – LG Frankenthal – Urt. v. 13.7.2022 – 6 O 272/2; OLG Zweibrücken – Urt. v. 16.3.2023 – 4 U 101/22; I ZR 35/23 – LG Frankenthal – Urt. v. 13.7.2022 – 6 O 318/21; OLG Zweibrücken – Urt. v. 16.3.2023 – 4 U 102/22)
Pressemitteilung Nr. 025/2024 (Auszug):
Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat dem Gerichtshof der Europäischen Union Fragen vorgelegt, mit denen geklärt werden soll, ob der Betreiber eines Seniorenwohnheims, der über eine Satellitenempfangsanlage empfangene Rundfunkprogramme durch ein Kabelnetz an die Heimbewohner weitersendet, eine öffentliche Wiedergabe vornimmt.